An keinem anderen Ort wird von Mensch und Maschine so viel abverlangt wie im Gebirge. Das Zusammenspiel von Technik und Natur in nahezu perfekter Harmonie machen Unmögliches möglich.
Informationen zur Gebirgsausbildung MOU (H)
Die Ausbildung ist im nationalen Recht geregelt und geniesst weit über die Landesgrenzen hinaus einen guten Ruf. Eine Ausbildung für Landungen im Gebirge mit dem Helikopter ist ist weltweit einzigartig und vermutlich einer der schönsten und spannendsten Arten des Helikopterfliegens überhaupt.
Die Ausbildung kann bei Bedarf mit einem Type-Rating (Typenumschulung) kombiniert werden. Die Flugprüfungen für die Typenumschulung und die Gebirgslandeausbildung werden in jedem Fall separat absolviert.
Die Ausbildung kann bei Bedarf mit einem Type-Rating (Typenumschulung) kombiniert werden. Die Flugprüfungen für die Typenumschulung und die Gebirgslandeausbildung werden in jedem Fall separat absolviert.
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen Lizenz PPL/CPL (H)
- 100 Std. Erfahrung auf Helikoptern bei der praktischen MOU-Prüfung
- Ausbildung bei einer vom BAZL anerkannten Flugschule (ATO)
Praktische Ausbildung
Bei der praktischen Ausbildung gibt es keine minimalen Vorgaben in Bezug auf Flugstunden. Es ist vielmehr geregelt, wie viele Landungen mindestens gemacht werden müssen.
Weiter ist auch geregelt, welche Bereiche der Flugmanöver und Flugtaktik während der Ausbildung abgedeckt werden müssen.
Anflüge mit Landungen (Total mindestens 210)
Spezifische Anforderungen:
Weiter ist auch geregelt, welche Bereiche der Flugmanöver und Flugtaktik während der Ausbildung abgedeckt werden müssen.
Anflüge mit Landungen (Total mindestens 210)
- Mindestens 50 < 2000 m.ü.M.
- Mindestens 150 auf 20 verschiedenen Gebirgslandeplätzen davon, mindestens 50 auf 10 verschiedenen Gebirgslandeplätzen > 2700 m.ü.M.
- Mindestens 10 Solo auf zwei verschiedenen Gebirgslandeplätzen über 2700 m.ü.M.
Spezifische Anforderungen:
- Landungen bei diffusem Licht und im Pulverschnee
- Flug unter schwierigen Wetterverhältnissen
- Flug in Tälern und entlang von Berghängen (auf Sicht und mit Hilfe von Hinderniskarten) und bei simulierter Präsenz von Hochspannungsleitungen
- Verringerung der Geschwindigkeit auf 20 Knoten und kurzzeitiges Halten von Höhe und Geschwindigkeit
- Steigflug vor einer Felswand in 360°-Kurven nach links und nach rechts bei einer angezeigten Geschwindigkeit von 40 Knoten und mit einer vorgegebenen Leistung
- Bestimmen der Windrichtung anhand der vorhandenen Indikatoren (Fahne, Rauch, Schneeverwehungen, Form und Schatten von Wolken, Vögel, Geschwindigkeit über Grund, angezeigte Geschwindigkeit, Abdrift des Helikopters gegenüber Grund)
- Anflug mit Durchstart
- Rechts- und Linkskurven mit einer Neigung von 30 bis 40° und einer angezeigten Geschwindigkeit von 50 Knoten bei gleichbleibender Höhe
Theoretische Ausbildung
er theoretische Teil wird normalerweise in die praktische Ausbildung integriert in Form von Briefings und Debriefings. Vom BAZL sind folgende Rahmenbedingungen festgelegt:
Die theoretische Ausbildung dauert mindestens zehn Stunden und umfasst folgende Elemente:
a. Gesetzliche Voraussetzungen:
1. Nationale Gesetzesbestimmungen
2. Klassifizierung der Landezonen und -plätze
3. Mitführen und Einsatz von Sauerstoff sowie Treibstoffreserven gemäss EASA
b. Flugleistungen und Flugplanung:
1. Gewicht und Schwerpunkt
2. Flugleistungen
3. Navigation
4. Treibstoff
5. Publikation
6. Flugplan, Fluganmeldung
c. Menschliches Leistungsvermögen:
1. Temperaturen, Ultraviolettstrahlung
2. Nahrungsmittel, Getränke
3. Auswirkungen der Höhe (Hypoxie, Barotrauma, Übermüdung)
4. Optische Täuschungen, visuelle Referenzen
d. Meteorologie:
1. Meteorologische Informationen
2. Höhenmessung
3. Luftmassenbewegung, Einfluss des Reliefs
4. Winde, Turbulenzen, lokale Phänomene
5. Wolken
e. Normal-, Spezial- und Notverfahren:
1. Ausrüstung (Helikopter sowie Besatzung und Passagiere)
2. Umweltaspekte
3. Anflug-, Lande- und Abflugtechnik im Gebirge
4. Gefahren
5. Kommunikation mit und ohne Flugverkehrsleitdienste, spezielle Frequenzen
6. Notverfahren im Gebirge und Überleben
f. Spezifische Faktoren:
1. Kenntnis des Schnees und der Gletscher
2. Analyse von Berichten über Zwischenfälle und Unfälle im Gebirge
Quelle: Verordnung des UVEK über die nicht europaweit geregelten Ausweise und Berechtigungendes Flugpersonals (VABFP) 748.222.1 Anhang 5 - Ausbildung und Prüfung für den Erwerb einer Berechtigung für Landungen im Gebirge mit dem Helikopter
Die theoretische Ausbildung dauert mindestens zehn Stunden und umfasst folgende Elemente:
a. Gesetzliche Voraussetzungen:
1. Nationale Gesetzesbestimmungen
2. Klassifizierung der Landezonen und -plätze
3. Mitführen und Einsatz von Sauerstoff sowie Treibstoffreserven gemäss EASA
b. Flugleistungen und Flugplanung:
1. Gewicht und Schwerpunkt
2. Flugleistungen
3. Navigation
4. Treibstoff
5. Publikation
6. Flugplan, Fluganmeldung
c. Menschliches Leistungsvermögen:
1. Temperaturen, Ultraviolettstrahlung
2. Nahrungsmittel, Getränke
3. Auswirkungen der Höhe (Hypoxie, Barotrauma, Übermüdung)
4. Optische Täuschungen, visuelle Referenzen
d. Meteorologie:
1. Meteorologische Informationen
2. Höhenmessung
3. Luftmassenbewegung, Einfluss des Reliefs
4. Winde, Turbulenzen, lokale Phänomene
5. Wolken
e. Normal-, Spezial- und Notverfahren:
1. Ausrüstung (Helikopter sowie Besatzung und Passagiere)
2. Umweltaspekte
3. Anflug-, Lande- und Abflugtechnik im Gebirge
4. Gefahren
5. Kommunikation mit und ohne Flugverkehrsleitdienste, spezielle Frequenzen
6. Notverfahren im Gebirge und Überleben
f. Spezifische Faktoren:
1. Kenntnis des Schnees und der Gletscher
2. Analyse von Berichten über Zwischenfälle und Unfälle im Gebirge
Quelle: Verordnung des UVEK über die nicht europaweit geregelten Ausweise und Berechtigungendes Flugpersonals (VABFP) 748.222.1 Anhang 5 - Ausbildung und Prüfung für den Erwerb einer Berechtigung für Landungen im Gebirge mit dem Helikopter
Prüfungsflug mit einem BAZL Experten
Erfüllt ein Kandidat alle Voraussetzungen und wird von einer ATO als prüfungsreif befunden, wird eine Anmeldung zum Prüfungsflug getätigt. Ein Examiner vom BAZL hat dann die Aufgabe, den Kandidaten unter nachfolgenden Rahmenbedingungen zu prüfen.
Theoretischer Teil
(Briefing vor dem Flug)
Praktischer Teil
(Gebirgsflug mit total 5 Landungen)
Quelle: BAZL Formular 61.627 Mountain (H)
Theoretischer Teil
(Briefing vor dem Flug)
- Wetterkarten und Produkte
- Wetterbericht der Schweiz
- Wind und Temperaturen bis auf 18 000 ft
- Aktuelle Temperatur zu ISA / Freezing Level
- GAFOR
- Navigations- und Hinderniskarten
- DABS, AIP, NOTAMS
- Luftrecht im Gebirge (AuLaV)
- Persönliche Ausrüstung
Praktischer Teil
(Gebirgsflug mit total 5 Landungen)
- 2 Landungen < 2000 m.ü.M
- 2 Landungen > 2000 m.ü.M auf offiziellen GLP
- 1 Landung > 2700 m.ü.M auf offiziellem GLP
- Navigation
- Flugtaktik
- Anflug
- Entscheidung (Land/Go Around)
- Manövrieren
- Limitationen
Quelle: BAZL Formular 61.627 Mountain (H)
Gebirgslandeplätze A - Z
Gebirgslandeplätze sind Landestellen ausserhalb von Flugplätzen und ohne Infrastruktur, die über 1'100 m.ü.M liegen. Sie dienen einerseits zu Ausbildungs- und Übungszwecken, anderseits für Personentransporte zu touristischen Zwecken.
Das Produkt «Gebirgslandeplätze» ist unter anderem entstanden, um verschiedene Interessensgruppen abzuholen und eine einheitliche Regelung zu schaffen. Zum einen ist es wichtig, dass wir in der Schweiz Trainingsgebiete für Berufs- und Rettungspiloten haben, welche dem entsprechen was die Piloten in ihrem Alltag dann auch antreffen.
Zum anderen ist der Helikoptertransport zu touristischen Zwecken in Tourismusregionen ein wichtiger Nischenzweig. Dass diese fliegerischen Aktivitäten Einfluss auf Menschen und Umwelt haben, ist nicht abzustreiten. Um die Umwelt und Lärmbelastung zu minimieren, konzentriert man deshalb diese Art von Flügen auf die jetzt noch 40 offiziellen Gebirgslandeplätze der Schweiz.
Informationen, Karten und direkte Links zu Google Earth findest du hier für die beste und effizienteste Flugplanung.
Das Produkt «Gebirgslandeplätze» ist unter anderem entstanden, um verschiedene Interessensgruppen abzuholen und eine einheitliche Regelung zu schaffen. Zum einen ist es wichtig, dass wir in der Schweiz Trainingsgebiete für Berufs- und Rettungspiloten haben, welche dem entsprechen was die Piloten in ihrem Alltag dann auch antreffen.
Zum anderen ist der Helikoptertransport zu touristischen Zwecken in Tourismusregionen ein wichtiger Nischenzweig. Dass diese fliegerischen Aktivitäten Einfluss auf Menschen und Umwelt haben, ist nicht abzustreiten. Um die Umwelt und Lärmbelastung zu minimieren, konzentriert man deshalb diese Art von Flügen auf die jetzt noch 40 offiziellen Gebirgslandeplätze der Schweiz.
Informationen, Karten und direkte Links zu Google Earth findest du hier für die beste und effizienteste Flugplanung.